Bundeskartellamt bestätigt Zulässigkeit der 50+1-Regel
August 12, 2026 · 09:49 Uhr
Das Bundeskartellamt hat sich in der Debatte um die umstrittene 50+1-Regel geäußert und kommt dabei zu einer klaren Einschätzung: Die Regelung ist aus kartellrechtlicher Perspektive zulässig.
Die deutsche Fußball-Institution, welche die Eigentumsstruktur von Clubs reguliert, sieht jedoch bei einigen Vereinen Handlungsbedarf. Betroffen sind davon die Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sowie RB Leipzig und Hannover 96. Bei diesen Clubs erkennt die Behörde Nachholbedarfe, die einer genaueren Überprüfung bedürfen.
Die 50+1-Regel schreibt vor, dass Fans beziehungsweise Vereinsmitglieder mindestens 50 Prozent plus eine Stimme eines Fußball-Clubs halten müssen. Sie gilt als wichtiges Instrument zur Sicherung der demokratischen Kontrolle durch die Anhänger und zur Verhinderung von Übernahmen durch externe Investoren.
Quelle: www.sportschau.de